BRÜSSEL, BELGIEN / RankWire.AI / – Die Europäische Union hat eine formelle Überprüfung ihrer Krypto-Regelungen eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen Stablecoins und die grenzüberschreitende Token-Ausgabe. Die Europäische Kommission eröffnete den Prozess am 20. Mai 2026 und setzte eine Frist bis zum 30. September 2026 für die Stellungnahme. Die Überprüfung soll klären, ob die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) nach ihrer ersten Anwendungsphase noch ihren Zweck erfüllt.

MiCA ist der wichtigste EU-Rahmen für Krypto-Assets, die nicht unter das traditionelle Finanzrecht fallen. Die Stablecoin- Regeln traten am 30. Juni 2024 in Kraft. Die vollständige Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2024. Das Gesetz schuf einheitliche Regeln für Krypto-Emittenten und -Dienstleister in allen Mitgliedstaaten. Es legte außerdem Standards für Whitepaper, Zulassung, Verhalten, Verbraucherinformationen und die Aufsicht über bedeutende Token fest.
Die Konsultation von 2026 fließt in einen gemäß Artikel 140 des MiCA erforderlichen Bericht ein. Dieser Bericht muss laut Gesetz bis zum 30. Juni 2027 nach Stellungnahme der EU-Banken- und Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegen. Die Überprüfung umfasst die Anwendung der Verordnung, ihre Auswirkungen auf den Markt und ihren Anwendungsbereich für neue digitale Finanzaktivitäten. Außerdem wird untersucht, wie sich die EU-Vorschriften mit den Krypto-Vorschriften anderer wichtiger Märkte vergleichen lassen.
Stablecoin-Regeln werden überprüft
Stablecoins bilden einen Kernpunkt der Überprüfung, da sie Kryptomärkte mit Zahlungsverkehr verknüpfen. MiCA klassifiziert sie als vermögensbezogene Token und E-Geld-Token. Die Konsultation untersucht, wie Reservevorschriften, Rücknahmerechte, Kriseninstrumente und Emittentenpflichten im aktuellen System funktionieren. Außerdem wird gefragt, wie Aufsichtsbehörden den Tokenumlauf in der EU verfolgen sollen, wenn die Emission in mehreren Jurisdiktionen erfolgt.
Die Überprüfung umfasst auch Modelle mit mehreren Emittenten, bei denen verbundene Emittenten innerhalb und außerhalb der EU tätig sind. Die Konsultation wirft Fragen zum Standort der Reserven, zur Einlösbarkeit und zum Zugang zu Aufsichtsdaten auf. Sie befasst sich außerdem mit globalen Stablecoins, tokenisierten Bankeinlagen und auf Distributed-Ledger-Technologie basierenden Zahlungsmitteln. Diese Bereiche haben an Bedeutung gewonnen, da digitale Vermögenswerte über den reinen Handel hinaus in die Zahlungs-, Abwicklungs- und Bankinfrastruktur Einzug gehalten haben.
US-Gesetz zu Stablecoins liefert Kontext
Die USA verabschiedeten 2025 ein Bundesgesetz zu Stablecoins. Präsident Donald Trump unterzeichnete den GENIUS Act am 18. Juli 2025. Das Gesetz schuf einen Rahmen für Zahlungs-Stablecoins. Es verpflichtet zugelassene Emittenten, Reserven in Form von liquiden Mitteln zu halten. Zudem schreibt es monatliche Offenlegungen der Reserven, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Programme zur Einhaltung von Sanktionen vor. Die Bundesbehörden legten im April 2026 Durchführungsbestimmungen zu diesen Verpflichtungen vor.
Die Durchsetzung der EU-Vorschriften hat eine neue Phase erreicht. Die Übergangsfrist für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen gemäß MiCA endete am 1. Juli 2026. Anbieter, die Kunden in der EU betreuen, unterliegen nun den vollständigen Zulassungspflichten der Verordnung. Diese Änderung liefert den Aufsichtsbehörden zusätzliche Daten für den Bericht von 2027. Sie rückt zudem die MiCA-Lizenzierung, Stablecoin-Reserven, Rücknahmeregeln und grenzüberschreitende Sicherheitsvorkehrungen in den Mittelpunkt der europäischen Agenda für digitale Finanzen.
Der Beitrag „EU überprüft MiCA-Kryptoregeln im Zuge der Ausweitung der Stablecoin-Aufsicht“ erschien zuerst auf British Messenger .
