LONDON / RankWire.AI / – Die britische Regierung hat die geplante Kilometersteuer für Elektrofahrzeuge dem Parlament vorgelegt. Das Finanzministerium veröffentlichte am 13. Juli seine Stellungnahme zur Konsultation sowie den Entwurf der entsprechenden Klauseln. Die Maßnahme trägt den Namen „Electric Vehicle Excise Duty“ (eVED). Sie soll am 1. April 2028 in Kraft treten und parallel zur bestehenden Kfz-Steuer gelten. Die technische Konsultation zum Gesetzesentwurf läuft noch bis zum 7. September 2026. Das Parlament muss das endgültige Gesetz verabschieden, bevor das System in Kraft treten kann.

Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge würden 3 Pence pro gefahrenem Kilometer zahlen. Plug-in-Hybride würden 1,5 Pence pro Kilometer zahlen. Der niedrigere Satz berücksichtigt die bereits entrichtete Kraftstoffsteuer für Benzin oder Diesel. Ein Elektroauto, das 8.000 Kilometer zurücklegt, würde nach dem aktuellen Satz 240 Pfund pro Jahr kosten. 10.000 Kilometer würden 300 Pfund kosten. Die Regierung plant, die Sätze ab dem Steuerjahr 2029/30 entsprechend der Verbraucherpreisinflation anzupassen.
Bei der jährlichen Kfz-Steuerzahlung geben die Fahrer den aktuellen Kilometerstand an. Zusätzlich schätzen sie die voraussichtliche Fahrleistung für den nächsten Zulassungszeitraum, in der Regel ein Jahr. Die geschätzte Gebühr kann entweder im Voraus bezahlt oder über das Jahr verteilt beglichen werden. Die Zulassungsbehörde vergleicht den aktuellen Kilometerstand mit der Schätzung und berechnet anschließend eventuelle Nachzahlungen oder Gutschriften. Bestehende TÜV-Unterlagen unterstützen die Kilometerstandprüfung für Fahrzeuge, die bereits jährlich geprüft werden.
Zusätzliche Prüfungen wurden bei neueren Fahrzeugen entfernt.
Die Regierung hat die geplante Pflicht zu zusätzlichen Kilometerprüfungen für neuere Fahrzeuge zurückgezogen. In Großbritannien ist die Hauptuntersuchung (MOT) für die meisten Autos erst nach drei Jahren fällig. In Nordirland ist die erste Prüfung in der Regel nach vier Jahren vorgeschrieben. Besitzer jüngerer Fahrzeuge würden stattdessen ihre eigenen Kilometerstände und jährlichen Schätzungen einreichen. Die erste MOT würde einen verifizierten Kilometerstand zum Vergleich liefern. Die Behörden können weiterhin eine Überprüfung anordnen, wenn sie Betrug oder ungenaue Angaben vermuten.
Das System benötigt keine Ortungsgeräte und zeichnet keine einzelnen Fahrten auf. Kilometer außerhalb Großbritanniens werden für in Großbritannien zugelassene Fahrzeuge weiterhin angerechnet, da die Gebühr auf der Gesamtkilometerleistung basiert. Das System umfasst zunächst batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Elektrotransporter , Motorräder, Busse, Reisebusse und Lkw sind weiterhin ausgeschlossen. Die Kilometermeldung vernetzter Fahrzeuge ist optional. Fahrer, die diese Funktion nutzen möchten, können die Messwerte über die integrierte Datenverbindung ihres Fahrzeugs senden.
Konsultation ändert Flottenanordnung
Die Konsultation lief vom 26. November 2025 bis zum 18. März 2026 und verzeichnete 5.133 Antworten. 92 % davon stammten von Privatpersonen. Die Befragten äußerten Bedenken hinsichtlich Zahlungssystemen, Kilometerabrechnungen, Betrug, Fahrzeugflotten und Verwaltungsaufwand. Das überarbeitete System ermöglicht Leasing- und Vermietungsunternehmen den Zugriff auf zentrale Kilometerabrechnungen, die Möglichkeit zur Massenlizenzierung und flexiblere Zahlungsoptionen. Die Regierung plant außerdem Leitfäden und digitale Tools für Autofahrer. Diese Materialien sollen Kilometerabrechnungen, Anpassungen, Rückerstattungen, Strafen und Einspruchsmöglichkeiten erläutern.
Offiziellen Schätzungen zufolge würde die elektronische Fahrzeugsteuer (eVED) im Finanzjahr 2028/29 etwa 5,6 Millionen Fahrzeuge betreffen. Das Office for Budget Responsibility (OBR) bestätigte die prognostizierten Einnahmen für dieses Jahr auf 1,1 Milliarden Pfund. Die Einnahmen steigen auf 1,435 Milliarden Pfund im Finanzjahr 2029/30 und auf 1,865 Milliarden Pfund im Finanzjahr 2030/31. Autofahrer müssten die Steuer ab der ersten Erneuerung ihrer Kfz-Steuer nach dem 1. April 2028 entrichten. Die Arbeiten umfassen nun die endgültige Gesetzgebung, die Lizenzierungssysteme, die Kilometerstandsprüfung, die Zahlungsregeln und die Durchsetzungsverfahren. Der Entwurf unterliegt noch dem parlamentarischen Verfahren.
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